BKA-Gesetz vor dem Aus
In den vergangenen Monaten gab es viele Diskussionen um das BKA-Gesetz, das massenhafte Online-Durchsuchungen ermöglichen sollte. Polizisten hätten damit die Möglichkeit gehabt, bei »Gefahr im Verzug« auch ohne richterlichen Beschluss umfangreich die Internetaktivitäten jedes Bürgers zu kontrollieren. Doch nicht nur die Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten wurden kritisiert, sondern auch die Aufweichung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst. Was einst als Konsequenz aus den Erfahrungen mit der Gestapo beschlossen wurde, dass nämlich Geheimdienst und Strafverfolgung zwei getrennte Institutionen sein müssen, wäre durch die Neufassung dieses Gesetzes teilweise aufgehoben worden.
Und es waren nicht nur die »Ã¼blichen Verdächtigen«, die sich dagegen wandten, sondern alle drei Oppositionspartein im Bundestag (FDP, Grüne, Linkspartei), der Datenschutzbeauftragte der Bundes, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag – selbst der einstige Bundesinnenminister Gerhart Baum kündigte Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des BKA-Gesetzes an.
Nachdem das Gesetz am vergangenen Mittwoch beschlossen wurde, bräuchte es nun noch die Zustimmung vom Bundesrat. Diese war allerdings bisher recht knapp, die wahrscheinliche Mehrheit betrug genau eine Stimme. Auf Druck der Jusos erklärte jetzt die SPD in Sachsen, dass sie nicht zustimmen werde. Dadurch wird sich das Land in der Abstimmung am 28. November voraussichtlich enthalten. Der CDU-Generalsekretär schäumte, dass der SPD »die pubertären Beschlüsse irgendwelcher Jungsozialisten wichtiger sind als die innere Sicherheit Deutschlands«.
Wenn es nun tatsächlich zur Ablehnung kommt, ist die Neufassung des Gesetzes jedoch nicht völlig vom Tisch. In diesem Fall wird dann ein Vermittlungsausschuss gegründet, mit dem Ziel, einen Kompromiss zu erarbeiten.
Von: Aro Kuhrt
(17. November 2008)
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