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  • Polizei gegen B.Z.

    Gegendarstellungen in Zeitungen kennt man meistens daher, wenn ein Blatt einen Prominenten allzu sehr in schlechtes Licht gerückt hat – ob berechtigt oder nicht. Eher selten kommt es vor, dass die Polizei einen solchen Widerruf wegen unterstellter Tatenlosigkeit erwirkt.

    Ausgerechnet die – nach eigenen Angaben – größte Zeitung Berlins, die B.Z. aus dem Axel-Springer-Verlag, musste knapp vier Wochen nach Veröffentlichung eines Artikels über Dealer im U-Bahnhof Weinmeisterstraße in Mitte heute eine Gegendarstellung des Polizeipräsidenten auf der Titelseite abdrucken.

    Dabei geht es um die eher harmlose Behauptung »Die Polizei weiß es, tut aber nichts dagegen«. Vielleicht will PolPräs Glietsch ja seinem Verein zu einem besseren Ruf verhelfen? Denn selbst wenn die Angaben in seiner Gegendarstellung stimmen, dass es dort mehrmals wöchentlich Polizeieinsätze gegen den Drogenhandel gibt – merken tun die normalen Passanten und Fahrgäste davon kaum etwas. Auch auf der Linie U9 rund um die Turm- und Birkenstraße sowie am Kottbusser Tor und in der Hasenheide hat man nicht den Eindruck, als würden den Heroinhändlern irgendwelche Steine in den Weg gelegt.
    Andererseits ist eine Behauptung nun mal die Darstellung einer Tatsache und nicht einer Meinung. Sonst wäre es auch ein Kommentar. Anders als in privaten Blogs wie Berlin Street sollte man von großen Tageszeitungen diese Trennung auch erwarten können. Doch die Erfahrungen, speziell mit den Boulevardblättern, gehen in eine ganz andere Richtung. Insofern ist ein solcher Dämpfer mal ganz gut, auch wenn er sicher nichts bewirkt.


    Artikel als PDF

    Von: Aro Kuhrt

    (5. März 2007)

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