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  • GEZ hat offenbar Langeweile

    Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) mahnt jetzt ab, wenn jemand in einem Artikel über sie nicht genehme Begriffe verwendet. So ist es dem Internetangebot akademie.de passiert: Da dieses Info-Portal in verschiedenen Texten von »GEZ-Anmeldung«, »PC-Rundfunkgebühren« oder »GEZ-Widerspruchsbescheid« schrieb, erhielt es von der GEZ-Rechtsabteilung eine sogenannte »strafbewehrte Unterlassungserklärung«.

    akademie.de soll für jede weitere öffentliche Verwendung eines Verbotsworts 5.100 Euro an die GEZ bezahlen. Welche Worte die GEZ nicht mehr lesen möchte, hat sie gleich mit aufgelistet: »GEZ-frei« gehört dazu, »Gebührenfahnder« oder »GEZ-Gebühren«. Insgesamt 30 Begriffe dürfen nicht mehr veröffentlicht werden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, »ein negatives Image der GEZ hervorzurufen«. Meinungsfreiheit war gestern, beginnt jetzt die öffentlich-rechtliche Diktatur der Wortzensoren? Sicher, die GEZ ist in der Vergangenheit immer wieder mal negativ aufgefallen, meist aufgrund sehr eigenwilliger Definitionen darüber, was alles ein Rundfunkgerät darstellt. So mussten kürzlich mehrere Universitäten hunderttausende Euro zahlen, weil sie in ihren Vorlesungsräumen Bildschirme installiert haben, obwohl es in diesen Räumen gar keine Antennenanschlüsse gibt.
    Die jetzt versandte Abmahnung ist der bisherige Höhepunkt, ein Schelm wer da abstreitet, an Abzocke zu denken. Dabei gab sich die Rechtsabteilung einige Mühe: Hinter jedem beanstandeten Begriff wurde gleich eine Alternative angeboten. Statt GEZ-Gebührenfahnder soll akademie.de künftig »Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter« schreiben. Es soll jetzt keine GEZ-Abmeldung mehr geben, sondern eine »gesetzlich vorgesehene Abmeldung der angemeldeten zum Empfang bereit gehaltenen Rundfunkgeräte«. Und anstatt von einem GEZ-Anschreiben zu sprechen, verlangen die Kläger ernsthaft die Formulierung »Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird«.
    Man kann nun rätseln, was der Grund für diese Abmahnung der GEZ gegen dieses Internetangebot ist. Hat sich da möglicherweise ein Praktikant oder Lehrling in der Rechtsabteilung einen Scherz erlaubt? Oder will die GEZ einfach weiter an ihrem Bad-Boy-Image feilen? Wie auch immer, in Deutschland sind ja vor dem Gesetz alle gleich. Also müsste die GEZ im nächsten Schritt ihre eigenen Auftraggeber verklagen, denn auch die ARD-Tagesschau und das ZDF schreiben in ihren Websites z.B. von »GEZ-Gebühren«.
    Aber vielleicht ist das alles auch nur eine pfiffige Unterstützungskampagne der GEZ mit den Nachrichtenmagazinen, damit die endlich was zu senden haben. Das Sommerloch war dieses Jahr aber auch wirklich wieder sehr tief…


    Artikel als PDF

    Von: Aro Kuhrt

    (24. August 2007)

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    KOMMENTARE:

    1. robert am 3. November 2008 um 14:41 Uhr

      Hallo,
      ich bin auf der suche nach Gebühreneinzugszentralen Geschädigten. Ich möchte eine Interessengemeinschaft gegen diese Unternehmen gründen, oder unterstützen.





       Pinox

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