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  • Ungleiches Recht im Straßenverkehr

    Ab dem kommenden Jahr dürfen im Innenstadtbereich nur noch Fahrzeuge fahren, die mit einer entsprechenden Plakette darauf hinweisen, dass ihr Schadstoffausstoß innerhalb des genehmigten Rahmens liegt. Ausnahmen gibt es nur wenige und viele davon zeitlich begrenzt. Vor allem Handwerksbetriebe, die sich eigentlich keine neuen Fahrzeuge leisten können, haben Angst, dass sie die Investition in die Pleite treibt. Doch das ist dem Staat egal, denn er selber hat solche Probleme nicht. Obwohl etwa ein Drittel z.B. aller Polizeifahrzeuge nicht mehr dem geforderten Standard entsprechen, erhalten sie eine generelle Ausnahmegenehmigung. Das heißt, selbst die 20 Jahre alten Dreckschleudern (die »Wannen«) dürfen weiterhin auch im Innenstadtbereich fahren. Interessant ist die Begründung des Innensenators Ehrhart Körting. Er verweist darauf, dass sich der Senat eine Umrüstung oder Neuanschaffung nicht leisten könne. Wieso aber wird genau dies von den Bürgern und Gewerbetreibenden verlangt, während der Staat für sich selber großzügig eine Ausnahme macht?
    Diese Willkürmaßnahme ist nicht nur aus prinzipiellen Gründen abzulehnen, weil die Bürger schlechter gestellt werden als der Staat. Sie widerspricht auch dem eigentlichen Grund für die Einrichtung der Schadstoff-Norm und dem Ausschluss der entsprechenden Fahrzeuge. Denn es geht um die Reduzierung der Schadstoffausstoßes in der Innenstadt. Wenn aber der Senat bei seinen Fahrzeugen der Polizei (hier allein 730!), Feuerwehr und BSR von seinen Grundsätzen abweicht, dann ist nicht nur der Gleichheitsgrundsatz gefährdet, sondern vor allem auch die Glaubwürdigkeit.


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    Von: Aro Kuhrt

    (9. Oktober 2007)

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