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  • Wer oder was ist das JuSchG?

    Gesetze haben meistens lange und unverständliche Namen, zum Glück gibt es dafür aber Abkürzungen. Sie sind zwar manchmal auch nicht besser, aber in diesem Fall gehts noch. JuSchG ist das »Jugendschutzgesetz«. Du findest es, wenn du dich in einem Lokal oder Imbiss aufmerksam umsiehst, denn ein Auszug aus diesem Gesetz muss jeder Wirt öffentlich aushängen. Dort steht dann beispielsweise, dass der Wirt dich rausschmeißen oder sogar dem Jugendamt übergeben darf (z.B. wenn du Schnaps von jemand anderem bekommst oder in seiner Kneipe kiffst).

    Aber das JuSchG geht noch weiter. Dort gibt es zahlreiche Regelungen, wer ab welchem Alter was darf. Auch Erwachsene müssen diese Dinge im Umgang mit Kindern und Jugendlichen beachten.
    Mit 16 darfst du z.B. nur in die Disco, wenn ein »Erziehungs- oder Sorgeberechtiger« mitkommt, allerdings nur bis 22 Uhr. Mit 16 und 17 Jahren darfst du bis Mitternacht bleiben. Die Beschränkungen gelten übrigens nicht für Konzerte!
    Auch der Alkoholkonsum ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Ab 14 Jahren ist es erlaubt, eine kleine Menge Wein oder Bier zu trinken oder im Laden zu kaufen, ab 16 auch anderen oder mehr Alkohol, außer Hochprozentigem. Cocktails, Whisky oder Wodka sind verboten, auch Mixgetränke wie Rigo, in denen Hart-Alk drin ist. Damit dürfen sich erst 18-Jährige betrinken.
    Dann regelt das JuSchG noch allerlei andere Sachen wie

    • öffentliches Rauchen (erst ab 16 Jahren erlaubt)
    • Tattoos, Piercings und Schönheitsoperationen (nur mit Erlaubnis der Eltern)
    • Jobben (ab 14 Jahre, nur leichte Arbeiten zwischen 8 und 18 Uhr)
    • Sex (je nach eigenem Alter nur mit mindestens 14- oder 16-Jährigen)
    • Abtreibung (bestimmst du selbst)

    Du siehst schon: Rechte und Pflichten gehören irgendwie zusammen. Einerseits engen sie dich ein, andererseits geben sie dir aber auch Rechte, auf die du dich notfalls berufen kannst!
    Einen ganz guten Überblick, der auch über das reine Jugendschutzgesetz hinausgeht, findest du auf der Internetseite deine-rechte.de


    Artikel als PDF

    Von: Aro Kuhrt

    (1. April 2008)

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    Es geschah in Berlin am 04.02.

  • 1933 Reichspräsident Paul von Hindenburg unterzeichnet ein neues Pressegesetz, das sehr weitgehende Verbotsgründe vorsieht.
  • 1938 Adolf Hitler übernimmt die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht.
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