ALG-II-Bezieher müssen umziehen
Am 1. Januar 2006 begann das zweite Jahr, in denen 300.000 Berliner Arbeislosengeld II (ALG II) als Ersatz für die frühere Sozialhilfe beziehen. Jetzt zieht eine Regelung, die es den Empfängern praktisch verbietet, in einer zu teuren Wohnung zu wohnen. Nach den “Ausführungsvorschriften zur Ermittlung von angemessenen Wohnkosten” bekommen sie ihre Wohnung nur noch bezahlt, wenn sie einen bestimmten Mietbetrag nicht übersteigt. Dieser liegt bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 360 Euro Brutto-Warmmiete. Wohnen zwei Menschen zusammen, darf die Miete 444 Euro nicht übersteigen.
Die Regelung sieht vor, dass ALG-II-Bezieher ein Jahr lang auch noch mit einer teureren Miete unterstützt werden, danach werden sie aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten “die Wohnkosten zu senken”. Da die Vermieter nicht weniger Miete verlangen werden, heißt das, die Arbeitslosen müssen sich eine neue Bleibe suchen.
Es wird geschätzt, dass 10 bis 15 Prozent der ALG-II-Empfänger betroffen sind. Zwar zahlen die Jobcenter einen Umzug, trotzdem kommen natürlich auf die Betroffenen zahlreiche zusätzliche Kosten zu, wie jeder weiß, der mal umgezogen ist.
Die Jobcenter sind allerdings angehalten, bei Härtefällen auf den Zwang zum Umzug zu verzichten. Wer schwer krank ist oder mehrere Kinder hat, soll z.B. ausgenommen werden. Dies liegt zwar im Ermessen des zuständigen Jobcenters, eine solche Einstufung einzuklagen wird jedoch kaum einem Betroffenen möglich sein.
Von: Aro Kuhrt
(9. Januar 2006)
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