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  • StudiVZ gegen alle

    Leider ist es immer wieder so, dass Menschen, Firmen oder Projekte ihren Charakter ändern, wenn sie erstmal erfolgreich sind. Google hatte sich z.B. die Parole »Tu nur Gutes« als oberstes Motto gegeben – mittlerweile zensieren sie ihre Ergebnisse für den chinesischen Markt und kriechen damit der Regierung in Peking sonstwo rein. Und auch bei StudiVZ ist es nicht viel anders: Das beliebte Projekt mit seinem Ableger SchuelerVZ schlägt mit dem Holzhammer zu. Websites, die ebenfalls ein »vz« an ihrem Dateinamen hängen haben, werden »abgemahnt«, was bedeutet, dass ihr Projekt zerstört wird und sie meist mehrere tausend Euro zahlen müssen. Und dies nicht etwa, weil sie kriminell wären und was Verbotenes getan hätten, sondern einfach nur, weil der Holtzbrinck-Verlag als Betreiber von StudiVZ meint, das Kürzel VZ für sich reservieren zu können.
    Für die von den Abmahnungen betroffenen Seitenbetreibern kann dies zur finanziellen Katastrophe werden: Im Gegensatz zu denen sind es meist keine kommerziellen Projekte mit einem finanzkräftigen Konzern im Hintergrund, der locker mal ein paar gute Anwälte engagieren kann. Man bekommt schnell den Eindruck, dass StudiVZ genau darauf spekuliert, dass die Betroffenen eingeschüchtert werden, ihre Domains löschen und die Projekte aufgeben oder umbenennen. So war es z.B. mit der Website ErstiVZ, die sich an Erstsemester-Studenten der Uni Münster wandte, um denen auf den erste Schritten in der Uni zu unterstützen. Die Seiten wurden von zwei Studenten betrieben, die damit keine kommerziellen Absichten verfolgt haben.
    Auch mehrere andere Websites mit dem VZ im Namen erhielten Abmahnungen, BewerberVZ, PokerVZ, FussballerVZ, AbiturVZ oder FickenVZ mussten ihr Angebot einstellen oder umbenennen. Dabei wurde der Streitwert auf teilweise über 250.000 EUR festgelegt, was sicher nicht einem eventuellen Schaden von Holtzbrinck entspricht. Aber hier geht es offenbar auch eher ums Prinzip, als um einen tatsächlichen Schaden. Denn dass der Konzern, der über 2 Millarden Euro Umsatz jährlich macht, wegen der anderen Websites auch nur 10 Cent weniger Gewinn hat, ist kaum anzunehmen. Und so werden sich künftig auch noch andere Projekte auf Abmahnungen einstellen müssen, wie NewsVZ, SchwuliVZ, ForenVZ oder UniVZ.
    Allerdings gibt es jetzt den ersten Widerstand: Die beiden jungen Studenten, die das Portal MatheVZ betreiben und ebenfalls eine Abmahnung erhielten, wollen keinen Rückzieher machen. Sie kündigten an, es auf einen Prozess ankommen zu lassen, um zu klären, ob das Kürzel »VZ« überhaupt schutzfähig ist. Bis dahin wird sicher auch PennerVZ weitermachen (Zitat: »Lerne andere nette Penner unter deiner Brücke kennen!«) – wer weiß, ob es da nicht auch eine Verwechselungsgefahr gibt…


    Artikel als PDF

    Von: Aro Kuhrt

    (15. Mai 2008)

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    KOMMENTARE:

    1. Robinho am 20. Mai 2008 um 15:12 Uhr

      Ich bin grad ziemlich entäauscht Berliner zu sein. So einen schmierigen, sinnlosen Artikel habe ich schon lange nicht mehr gelesen mit einem Niveau von einem Liter Gemüsebrühe.
      Mir wird ja nicht mal die Intention dieses Artikels klar.
      Ist es um Werbung für die anderen VZ-Anbieter zu machen? Oder um einfach mal einen Artikel gegen irgendwas bekkanntes zu schreiben?
      Ich mein die Betreiber von StudiVZ sind doch nicht die ersten, die ihre Marke schützen. Natürlich wäre es sinnvoller eine monatliche Miete für dieses Kürzel zu verlangen und vielleicht effektiver, aber jedem das seine.

    2. Aro Kuhrt am 20. Mai 2008 um 15:37 Uhr

      Hallo Robinho,
      es geht darum, dass eine Marke nicht geschützt werden darf. Auch »Berlin Street« ist als Marke eingetragen, trotzdem würde ich nie auf die Idee kommen, andere Websitebetreiber abzumahnen, nur weil sie auch die Begriffe »Berlin« oder »Street« im Domainnamen führen. Das ist einfach keine Art (genausowenig wie Beleidigungen in Kommentaren). Es gäbe im Zweifelsfall auch immer die Möglichkeit, den Inhaber einer Domain per Mail oder Brief zu kontaktieren und ihn ggf. aufzufordern, die Domain zu löschen. Aber gleich mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu reagieren, im Wissen, damit evtl. das ganze Projekt zu zerstören, ist nicht akzeptabel.
      Übrigens hat Holtzbrinck/studieVZ sich nicht das »VZ« schützen lassen.
      Aro

    3. l4rgo am 20. Mai 2008 um 15:47 Uhr

      seit wann ist »VZ« als abkürzung für »verzeichnis« ne marke?

    4. WebWork Blog am 12. Juni 2008 um 16:59 Uhr

      @Robinho: so eine schlechten Kommentar hab ich schon lange nicht mehr gelesen.

      Ich finde diese ganze Abmahnerei auch übertrieben. Und da ist das VZ-Problem nur ein prominentes unter vielen.

      Es steht außer Frage, dass eine Marke dazu da ist, um seinen Namen zu schützen. Man ist zur Wahrung seiner Marke sogar in gewisser Weise dazu verpflichtet, gegen Missbrauch vorzugehen.

      Aber im Falle von StudiVZ heißt die Markte StudiVZ und nicht VZ. Ich finde es sehr gut und lobenswert, dass die beiden Mathe-Studenten nicht klein beigegeben. Denn ich glaube nicht, dass Holtzbrink recht bekommen würde.

      …und eine Marke names VZ hat definitiv nicht die Schöpfungshöhe, die für eine Marke notwendig ist.

    5. mizzvanilla am 17. Juni 2008 um 20:17 Uhr

      Fakt ist, dass erstmal klar gestellt werden muss, ob StudiVZ überhaupt das Kürzel VZ gekauft hat und somit die Urheberrechte darüber besitzt. Wenn nicht, kann StudiVZ eh nichts machen. Und einschüchtern lassen würde ich mich auch nicht ..

    6. Tom am 15. Juli 2008 um 20:09 Uhr

      @Robinho: «..Betreiber von StudiVZ sind doch nicht die ersten, die ihre Marke schützen.«

      wie l4rgo schon sagte:« WO ist bei »VZ« die MArke? Denn melde ich ne Marke auf »ER« an – ohh diese Seite werde ich schon mal definitiv abmahnen »bERlinstreet.de« ist ja wohl eindeutig ne Verwechslungsgefahr – womit auch immer.

      Gruß au Berlin
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