Taxi-Schleuser?

Was ist der Unterschied zwischen einem Taxifahrer und einem Lokführer der Deutschen Bahn? Auf diese Frage läuft es hinaus, wenn man sich den Fall eines Berliner Taxifahrers anschaut, der im vergangenen Sommer wegen angeblicher Schleusung festgenommen wurde. Unter Schleusung versteht man die Organisierung einer illegalen Einreise von Ausländern nach Deutschland. Dies aber war gar nicht der Fall.

Der Rechtsanwalt Andreas Just hat vor Kurzem den Fall des Ahmet (Name geändert) veröffentlicht. Dieser stand im Juli 2015 mit dem Taxi am Busbahnhof in Charlottenburg, als er von drei dunkelhäutigen Männern angesprochen wurde. Sie wollten nach Kopenhagen gefahren werden und versicherten ihm auch, über die nötigen Papiere zu verfügen.

Kurz vor Rostock-Warnemünde, auf dem Weg zur Fähre nach Dänemark, wurde das Taxi jedoch von der Bundespolizei gestoppt und die Insassen kontrolliert. Dabei stellte sich heraus, dass die Drei keine legalen Papiere dabei hatten, sie wurden festgenommen. Genauso aber Ahmed, dem vorgeworfen wurde, ein Schleuser zu sein. Außerdem wurde sein Taxi beschlagnahmt.

Dies bekam er zwar nach einigen Stunden wieder zurück, nicht aber das Geld, das er von seinen Fahrgästen als Vorschuss erhalten hatte. Stattdessen flatterte ihm bald ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Rostock ins Haus, in dem er erneut der Beihilfe zur illegalen Einreise beschuldigt wurde. Da nutzte es auch nichts, dass er nachweisen konnte, die Fahrgäste nicht irgendwo im Ausland, sondern in Berlin aufgenommen zu haben. Doch in Deutschland macht sich auch derjenige schuldig, der Illegalen nach deren Einreise hilft. Und dies wurde ihm vorgeworfen. Er erhielt einen Strafbefehl über 500 Euro, die beschlagnahmten 500 Euro erhielt er auch nicht zurück.

Das war nicht der erste Fall, in dem ein Taxifahrer wegen des Transports von Flüchtlingen verurteilt wurde, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Was bedeutet das aber für die Praxis? Sollen wir uns künftig das Recht herausnehmen, die Menschen nach ihrem Aufenthaltsstatus zu fragen und uns ihre Papiere zeigen lassen? Wer nach „ausländisch“ aussieht, muss uns jetzt seine Aufenthaltsgenehmigung zeigen? Dürfen wir Südländer jetzt gar nicht mehr befördern, wenn sie keinen Ausweis dabei haben? Es könnten ja böse Illegale sein. Das alles ist doch völlig irrsinnig, realitätsfern und auch rassistisch. Schließlich wird von uns verlangt, Menschen anderer Hautfarbe pauschal einer Straftat zu verdächtigen. Und wir sollen uns zu Hilfspolizisten aufspielen und deren Papiere kontrollieren.

Rechtsanwalt Just weist in seinem Bericht auch darauf hin, dass Lokführer der Deutschen Bahn im vergangenen Jahr ständig ganze Züge voll illegal Eingereister gefahren haben. Und dies sogar mit Wissen des Staates. Da sie das, genau wie Taxifahrer, gegen Bezahlung machen, handelt es sich doch ebenfalls rechtlich um eine kommerzielle Unterstützung der Einreise illegaler Ausländer. Wieso wird gegen die Lokführer nicht juristisch vorgegangen?

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3 Kommentare

  1. Sowas ähnliches hatten wir doch früher schon mal, da ging es um Zigarettenschmuggel. Asiatisch aussehende Männer nehmen sich ein Kombi-Taxi, um einige Kartons von A nach B zu bringen, das Taxi wird von der Polizei angehalten, in den Kartons sind geschmuggelte Fluppen und der Taxifahrer muss sich verteidigen, obwohl er nur seiner Beförderungspflicht nachgekommen ist.

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