Floskeln sind wie Krawatten. Niemand braucht sie, aber fast jeder gebraucht sie. Sie gehören zum “guten Umgangston”, sollen den Benutzer aber auch als kompetent und vielleicht sogar modern hinstellen. Deshalb halten auch immer mehr Begriffe aus dem Englischen in unsere Sprache Einzug (nein, ich meine nicht “Berlin Street”). Seit mehreren Jahren sagen viele, etwas ist “in 2018” geplant, statt einfach nur “2018”, wie es bisher war. Offenbar wurde diese Floskel modern, weil sie aus den USA stammt. Vor allem in der Geschäftswelt werden immer mehr englische Begriffe genutzt, da wird das Büro zum Office, die Auslagerung ausgesourcet, während sich das Angebot zum Portfolio wandelt.
Aber es ist nicht nur dieses Denglisch, das mich nervt, sondern auch die vielen leeren Floskeln. Vor einigen Monaten beschwerte sich ein Kunde, dass ich ihn in einer E‑Mail mit “Hallo…” angesprochen und mit “Tschüss” verabschiedet habe. Das wäre doch unhöflich. Aber ist es wirklich so? Es war jedenfalls nicht so gemeint, denn dann hätte ich gar keine Anrede benutzt.
Selbst mir unbekannte Leute grüßen mich in E‑Mails oder Briefen manchmal mit “Lieber…”, auch eine Übernahme aus dem amerikanischen “Dear…”
Viel unhöflicher ist es doch, jemanden bewusst zu belügen, vor allem wenn er das genau weiß. Die Anrede “Sehr geehrter…” ist doch meistens unehrlich, denn in den seltensten Fällen ehre ich meine Adressaten sehr. Diese “Ehre” ist genauso wie die Ansprache “Verehrtes Publikum” — dabei kann man doch niemanden verehren, von dem man gar nichts weiß.
Dagegen ist das “Sg.” selbst am Anfang von Behördenbriefen nur noch eine Frechheit. Mit dieser Abkürzung für “Sehr geehrte…” kann man kaum deutlicher ausdrücken, dass genau das Gegenteil stimmt.
Mag sein, dass die Verabschiedung in Briefen “mit freundlichen Grüßen” tatsächlich so gemeint ist. In E‑Mails jedoch liest man stattdessen oft “MfG”. Wer meint, dass sich dahinter wirklich ein freundlicher Gruß verbirgt, ist eine eher leichtgläubige Figur. Da lobe ich mir doch den Abschiedssatz: “Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig”.
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