Denkmal für verfolgte Anwälte

Während der NS-Zeit gab es viele Gruppen von Verfolgten. In erster Linie waren das natürlich die politischen Nazigegner aus den Reihen der Kommunisten und Sozialdemokraten sowie diejenigen, die aus rassistischen Gründen Repressionen erfuhren, vor allem die Juden. Doch die Nazis ließen auch alle anderen nicht in Ruhe, die ihnen irgendwie in die Quere kamen – selbst wenn dies auf ganz legalem Wege passierte.

Dazu zählten auch die Rechtsanwälte, deren einziges Werkzeug ja eben die Gesetze waren. Vor allem in der Zeit, bevor die Nazis z.B. die Rassegesetze erließen, versuchten Anwälte ihre Klienten gegen die offizielle NS-Politik zu verteidigen. Dadurch kamen viele von ihnen selbst in den Ruf, Nazigegner zu sein, was aber in den einzelnen Fällen unterschiedlich war. Es gab natürlich Anwälte, die in erster Linie ihre Aufgabe darin sahen, ihre Klienten zu verteidigen, egal ob in einem NS-Staat oder in einer Demokratie. Andere haben sich mit den Gedanken ihrer Klienten identifiziert. Doch die Naziführung machte solche feinen Unterschiede nicht, mindestens 547 Rechtsanwälte wurden aufgrund der Verteidigung von „Staatsfeinden“ selber zu Feinden erklärt und verfolgt. Sie erhielten Berufsverbot, wurden eingesperrt und teilweise ermordet.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) wird im Januar an seinem Sitz in der Littenstraße 11 in Berlin-Mitte mit einer Gedenktafel auf diese verfolgten Rechtsanwälte erinnern, auch ihre Namen werden auf der Tafel vermerkt. Gleichzeitig gibt der DAV eine Dokumentation heraus, in der das Schicksal dieser Anwälte nachgezeichnet wird.
DAV-Präsident Hartmut Kilger wies darauf hin, dass es in der Anwaltschaft während des Nationalsozialismus sowohl Täter als auch Opfer unter den Anwälten gegeben hat. Um diese Geschichte aufzuarbeiten, wurde das „Forum Anwaltsgeschichte“ gegründet. Zur Unterstützung von Opfern rechtsextremistischer Gewalt wurde außerdem die Stiftung „DAV contra Rechtsextremismus“ ins Leben gerufen, die sich um die Übernahme von Anwaltskosten kümmert.

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