Das Gebäude Alt-Moabit 143–145 befindet sich am östlichsten Ende der Straße. Heute beherbergt es die Polizei- und Feuerwache des Regierungsviertels. Während der NS-Zeit befand sich dort jedoch die Oberfinanzdirektion Berlin-Brandenburg.
Mit der 11. Verordnung zum “Reichsbürgergesetz” vom 25.11.1941, Paragraph 3, wurde vom Reichsinnenminister verfügt, dass das Vermögen von jüdischen Bürgern, die geflohen waren oder deportiert wurden, dem Deutschen Reich zufällt. Die Opfer wurden vor ihrer Ermordung noch ausgeraubt.
Die Einziehung des Vermögens hatte der Chef des Sicherheitsdienstes der SS zu organisieren, die Verwaltung oblag dem Oberfinanzpräsidenten zu Berlin. Jeder sich legal in Berlin und Brandenburg aufhaltende Jude wurde hier registriert, damit nach seiner Flucht oder Deportation sein Hab und Gut zu Geld gemacht werden konnte. Denn es ging um jede Form von Vermögenswerten, nicht nur um Geld. Bis ins Detail war geregelt, wie mit dem jüdischen Eigentum umzugehen ist.
Vor seiner Deportation musste jeder Einzelne, egal ob Erwachsener oder Kind, eine Vermögenserklärung abgeben, darin genau vermerkt jeder mögliche Wert, von einzelnen Wäschestücken, Möbeln, Büchern, Porzellan, Besteck oder Küchengeschirr bis zu Wertpapieren, Geldkonten und Immobilien.
Beamte inspizierten dann die leere Wohnung, verglichen die Listen mit den vorhandenen Gegenständen. Das einstige Hab und Gut der Deportierten wurde weggeschafft und versteigert. 1994 wurde am Gebäude eine Gedenktafel aus Porzellan angebracht, jedoch nach Protest des Präsidenten der Oberfinanzdirektion wieder entfernt. Später wurde sie doch noch aufgestellt.
Foto: Bundesarchiv, Bild 183‑2007-0719–501, CC-BY-Sa 3.0
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