Urteil gegen Taxi-Rowdy

Im Mai 2006 berichtete ich über einen sehr unkollegialen Taxifahrer, der mit gefährlichen Manövern wie Drängeln, Schneiden und Ausbremsen versucht hat, einen Kollegen von der Straße zu zwingen. Ich schrieb auch, dass ich eine Anzeige gegen ihn erstattet habe, weil ich verhindern wollte, dass er weiterhin andere Taxifahrer unter Druck setzt. Das ist nun vorläufig auch gelungen: Gestern war der Prozess, der mit einer Geldstrafe über 1400 Euro sowie einem viermonatigen Fahrverbot endete. Allerdings will der Angeklagte in Berufung gehen. Im Laufe dieses Verfahrens wurde bekannt, dass der Kollege schon längere Zeit keinen P-Schein sowie seit einigen Monaten auch keinen Führerschein mehr hat. Offenbar traf es genau den Richtigen.
Mir ist es wichtig, dass das Konkurrenzdenken zwischen den Taxifahrern nicht zu solch aggressivem Verhalten führt. Kutscher, die andere mit Gewalt einzuschüchtern versuchen, gibt es leider zu viel. Manche lassen sich davon beeindrucken, schrecken davor zurück – doch dann hat der Angreifer gewonnen. Dies muss mit rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden, auch wenn man wegen der Anzeige den Vorwurf zu hören bekommt, ein „Kollegenschwein“ zu sein. Aber wenn das Recht des Stärkeren gilt, ist Kollegialität nicht mehr vorhanden.

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Berlin

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