Institut für Gerichtsmedizin

Blick ins Institut für Gerichtsmedizin (Foto: Ralf Roletschek / Roletschek.at)

Man kennt sie aus den Fern­seh­kri­mis, die Gerichts­me­di­zi­ner, die am Tatort schon halbe Gutach­ten abge­ben. Dass dies nicht realis­tisch ist, kann man sich denken. In Wirk­lich­keit werden die Opfer und vermeint­li­chen Opfer von Gewalt­ta­ten oder Unglücks­fäl­len erst­mal gründ­lich unter­sucht.

Dies geschieht in Berlin im „Landes­in­sti­tut für gericht­li­che und soziale Medi­zin Berlin“, etwas versteckt auf dem Gelände des ehema­li­gen Kran­ken­hau­ses Moabit. Nach­barn sehen täglich, wie die Leichen­wa­gen von der Birken­straße auf das Gelände fahren. Hier landen die Opfer von Morden, unbe­kannte Tote oder die Verstor­be­nen, deren Todes­ur­sa­che erst noch geklärt werden muss, auf einem der fünf Sezier­ti­sche. Jähr­lich werden rund 6.000 Leichen ange­lie­fert und unter­sucht.

Bis 2006 befand sich das Insti­tut in der Inva­li­den­straße 59 neben dem Poli­zei­stütz­punkt, nun in der ehema­li­gen Patho­lo­gie des Kran­ken­hau­ses. Dort werden Obduk­tio­nen durch­ge­führt, „komplette“ Leichen oder auch nur Teile unter­sucht.
In der Inva­li­den­straße gab es auch noch das klas­si­sche Leichen­schau­haus. Heut­zu­tage werden aber unbe­kannte Tote nicht mehr öffent­lich ausge­stellt, so dass auch dieser Begriff nun verschwun­den ist.

Die Rechts­me­di­zin arbei­tet im Auftrag der Staats­an­walt­schaft, aller­dings nicht nur mit Toten. Auch Täter­un­ter­su­chun­gen und ‑begut­ach­tun­gen stehen auf der Tages­ord­nung.

In der Abtei­lung Foren­si­sche Toxi­ko­lo­gie können sehr unter­schied­li­che Substan­zen, die bei einem Menschen zu einer Vergif­tung oder sogar zum Tode geführt haben, nach­ge­wie­sen werden. Gerichte und Verwal­tungs­be­hör­den geben toxi­ko­lo­gi­sche Gutach­ten in Auftrag, dabei kann es auch um Verstöße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz, die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung oder die Prüfung der Berufs­fä­hig­keit gehen.

Die Krimi­nal­po­li­zei fordert Gutach­ten an zur Frage der     Verneh­mungs­fä­hig­keit von Perso­nen oder deren Unter­brin­gung zur Beob­ach­tung. Straf­ge­richte und Staats­an­walt­schaf­ten zur Haft­fä­hig­keit, Verhand­lungs­fä­hig­keit, Unter­brin­gung im Maßre­gel­voll­zug oder zur straf­recht­li­chen Verant­wor­tungs­reife und Jugend­reife.

Neben dem Insti­tut für Gerichts­me­di­zin gibt es hier auch das Insti­tut für Rechts­me­di­zin der Charité, das auch zahl­rei­che foren­si­sche Dienst­leis­tun­gen erbringt. Vom Eingang Birken­straße aus erreich­bar ist zudem die Gewalt­schutz­am­bu­lanz der Charité. Deren Grund­idee war die Schaf­fung eines nieder­schwel­li­gen Ange­bots für Gewalt­op­fer, um erlit­tene Verlet­zun­gen rechts­me­di­zi­nisch unter­su­chen und doku­men­tie­ren zu lassen. Dies ist auch ohne poli­zei­li­che Anzeige und kosten­frei möglich. Dabei geht es um häus­li­che Gewalt in (ehema­li­gen) Paar­be­zie­hun­gen, Verlet­zun­gen nach inter­per­so­nel­len Gewalt­de­lik­ten und sexua­li­sier­ter Gewalt, Gewalt­er­fah­rung am Arbeits­platz und Kindes­miss­hand­lung.

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