Das Ermächtigungsgesetz

Rede Hitlers zum Ermächtigungsgesetz

Der in der Kroll­oper tagende Reichs­tag erließ am 23. März auf Antrag der Nazi-Regie­rung mit Unter­stüt­zung ihrer Koali­ti­ons­part­ner das Gesetz zur Behe­bung der Not von Volk und Reich („Ermäch­ti­gungs­ge­setz“); angeb­lich, um links­ra­di­kal-bolsche­wis­ti­sche Gefah­ren abzu­weh­ren. Das Gesetz, das am 24. März in Kraft trat, über­trug viele verfas­sungs­mä­ßige Rechte des Reichs­ta­ges auf die Regie­rung. Das Parla­ment hat sich damit faktisch selbst entmach­tet, die Hitler-Dikta­tur war fest instal­liert.
Bereits am 28. Februar war die Reichs­tags­brand­ver­ord­nung erlas­sen worden, die schon wich­tige Arti­kel der Verfas­sung außer Kraft gesetzt hatte.

Bei der Abstim­mung im Reichs­tag zum Ermäch­ti­gungs­ge­setz stimm­ten ausschließ­lich die SPD-Abge­ord­ne­ten dage­gen. Die Abge­ord­ne­ten der KPD waren nicht mehr anwe­send, weil sie entwe­der verhaf­tet oder geflo­hen waren. Für das Gesetz stimm­ten alle ande­ren im Reichs­tag vertre­ten­den Parteien: Deutsch­na­tio­nale Volks­par­tei (DNVP), Zentrums­par­tei, Baye­ri­sche Volks­par­tei (BVP), Deut­sche Staats­par­tei (DStP), Christ­lich-Sozia­ler Volks­dienst (CSVd), Deut­sche Volks­par­tei (DVP), Bauern­par­tei sowie der Land­bund. Unter ihnen auch der spätere Bundes­prä­si­dent Theo­dor Heuss (für die DStP). Zur Einschüch­te­rung der Abge­ord­ne­ten hatte die Nazis zahl­rei­che SA-Männer im Saal verteilt, im Vorfeld waren viele Abge­ord­nete auch bedroht worden.

Der voraus­ei­lende Gehor­sam der Parteien nutzte ihnen jedoch nichts. Im Mai und Juni 1933 wurden außer der NSDAP alle poli­ti­schen Parteien verbo­ten oder lösten sich selbst auf. Damit war Deutsch­land endgül­tig eine Ein-Parteien-Dikta­tur. Hitler hatte sein Ziel erreicht.

Auszüge der Reden vom Sozi­al­de­mo­kra­ten Otto Wels und Hitler im Reichs­tag am 23. März 1933:

Foto: Bundes­ar­chiv, Bild 102–14439

Wiki­me­dia Commons, CC BY-SA 4.0

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