Effektiver als die Stasi

Zerset­zung und Desin­for­ma­tion: Geheim­dienste operie­ren wie ehedem mit unter­schied­lichs­ten Mani­pu­la­ti­ons­tech­ni­ken. Sie sind damit erfolg­rei­cher denn je.

Harald Melzer beschrieb in seinem Beitrag “Was Ostdeut­sche früher erken­nen” (Berli­ner Zeitung vom 17./18. Januar) die infame Ausgren­zung des Schwei­zer Mili­tär­ana­lys­ten Jacques Baud. Was ihm wider­fahre, habe in der DDR “Zerset­zung” gehei­ßen. Und da “viele Ostdeut­sche” die Erfah­rung gemacht hätten, dass Oppo­si­tio­nelle mit “admi­nis­tra­ti­ven Maßnah­men aus dem gesell­schaft­li­chen Leben gedrängt” wurden, reagier­ten sie beson­ders skep­tisch auf “poli­ti­sche Maßnah­men, die ohne offene Debatte auskom­men”.
Das stimmt. Es ist aber nicht die Wahr­heit.

Gibt man bei Google das Stich­wort “Zerset­zung” ein, taucht als erster Eintrag der von Wiki­pe­dia auf, und zwar als Kombi­na­tion: “Zerset­zung (Minis­te­rium für Staats­si­cher­heit)”. Auch die nach­fol­gen­den Einträge stel­len stets diesen Zusam­men­hang her. Zerset­zung und MfS erschei­nen gleich­sam als siame­si­sche Zwil­linge. Erst weit unten stößt man bei diesem Such­wort auf chemi­sche Zerfalls­pro­zesse. Zerset­zung, behaup­ten die zitier­ten Quel­len, sei eine “Repres­si­ons­me­thode des Staats­si­cher­heits­diens­tes” gewe­sen, “eine psycho­lo­gi­sche Unter­drü­ckungs­me­thode der DDR-Staats­si­cher­heit (Stasi)”, eine “Methode der verdeck­ten Bekämp­fung von Perso­nen und Perso­nen­grup­pen, die vom MfS als ‘feind­lich-nega­tiv’ ange­se­hen wurden”.
Zerset­zung ist somit also eindeu­tig veror­tet, geopo­li­tisch wie histo­risch, und darum auch nega­tiv konno­tiert. Warum das so ist, muss hier nicht erklärt werden.
Wohl aber, dass es sich dabei weder um eine Erfin­dung der DDR noch um eine ausschließ­li­che Praxis des MfS handelt. Tatsäch­lich sind Zerset­zung und Desin­for­ma­tion, die beide in einem Atem­zug genannt werden müssen, Mani­pu­la­ti­ons­tech­ni­ken von Nach­rich­ten­diens­ten, wie sie bereits vor Mielke prak­ti­ziert wurden. Und sie werden auch heute, nach dem Ende der DDR und der Staats­si­cher­heit, noch immer ange­wandt. Wesent­lich effek­ti­ver und erfolg­rei­cher als jemals zuvor.

Gerüchte über Untreue

Mit Social Media, Inter­net, Print- und elek­tro­ni­schen Medien lässt sich wirk­sa­mer rufmor­den, als es die Staats­si­cher­heit jemals vermochte. Es werden Perso­nen mund­tot oder mause­tot gemacht, poli­ti­sche Bewe­gun­gen, Parteien und Bünd­nisse zerlegt, ganze Länder denun­ziert und gewählte Staats­chefs krimi­na­li­siert.
Im Vergleich zu heute seien sie “gera­dezu Amateure” gewe­sen, räumt Wolf­gang Schmidt ein, “ohne dies als Versuch der Baga­tel­li­sie­rung zu verste­hen”. Der Berli­ner Ex-Oberst­leut­nant weiß, wovon er redet. Er war mehr als drei Jahr­zehnte dabei, er kannte die “dirty tricks” seines Diens­tes wie auch die der ande­ren Feld­post­num­mern. Aufgrund seiner Dienst­stel­lung hatte er von allen “Zerset­zungs­maß­nah­men” des MfS in den 70er- und 80er-Jahren Kennt­nis. Zuletzt leitete er die Auswer­tungs- und Kontroll­gruppe (AKG) der Haupt­ab­tei­lung XX, die für Staats­ap­pa­rat, Kultur, Kirche und für die Oppo­si­tion zustän­dig war.
Im MfS-Deutsch hieß das “poli­ti­sche Unter­grund­tä­tig­keit” (PUT). “Es waren etwa 200 bis 300 Fälle, in denen konkre­ten Perso­nen auf mitun­ter lächer­li­che Weise Unan­nehm­lich­kei­ten und Verdruss berei­tet wurden.“
Begin­nend damit, dass man fingierte Auto­ver­kaufs­an­zei­gen schal­tete, worauf Heer­scha­ren von Inter­es­sen­ten die Wohnung der Ziel­per­son stürm­ten, bis hin zu Versu­chen, Ehen ausein­an­der­zu­brin­gen, etwa die von Inge und Stefan Heym, indem Gerüchte über vermeint­li­che Untreue gestreut wurden. Oder man lancierte – wie im Fall des Schrift­stel­lers Klaus Schle­sin­ger – Beiträge in West­me­dien, mit denen insi­nu­iert wurde, der DDR-Dissi­dent koope­riere heim­lich mit dem MfS. Im April wird Schmidt im Spio­na­ge­mu­seum am Leip­zi­ger Platz sein Buch zum Thema Zerset­zung vorstel­len.

Nach­rich­ten­dienste sammeln massen­haft Nach­rich­ten, manche ersti­cken daran. Unter dem Erspit­zel­ten sind auch intime und interne Infor­ma­tio­nen über Perso­nen und Orga­ni­sa­tio­nen. Beim MfS hießen die Jäger und Samm­ler inof­fi­zi­elle Mitar­bei­ter (IM), bei BfV, BND und MAD heißen sie V‑Leute.
Seit der Erfin­dung des Smart­phones haben es die Dienste noch leich­ter. Da trägt jeder­mann und jede­frau die eigene Wanze mit sich herum. Auch wenn Abhö­ren unter Freun­den über­haupt nicht geht, wie einmal eine Bundes­kanz­le­rin den Lausch­an­griff aus Über­see auf sie kommen­tierte.
Seit 2001 betrei­ben, das nur neben­bei, Nach­rich­ten­dienste der USA, Groß­bri­tan­ni­ens, Austra­li­ens, Neusee­lands und Kana­das Eche­lon. Das ist ein Netz­werk, mit dem Tele­fo­nate (auch satel­li­ten­ge­stützte) und Inter­net­ver­bin­dun­gen voll­au­to­ma­tisch über­wacht, also abge­hört werden. Welt­weit. Dafür exis­tie­ren riesige Rechen­zen­tren, und stän­dig werden neue errich­tet.

Die “Five Eyes” koope­rie­ren übri­gens seit 1946 mitein­an­der. Dies wurde mit dem Kalten Krieg begrün­det, nach dem Zerfall des Ostblocks mit dem Kampf gegen den Terror, zur Abwehr von Wirt­schafts- und Mili­tär­spio­nage, Cyber­at­ta­cken und Drogen­han­del.
Zerset­zung und Desin­for­ma­tion haben vieles gemein­sam und unter­schei­den sich allen­falls dadurch, dass Desin­for­ma­tion auf die Beein­flus­sung der öffent­li­chen Meinung oder auf Entschei­dungs­pro­zesse abzielt, während sich Zerset­zung gegen bestimmte Perso­nen und Grup­pie­run­gen bis hin zu Parteien und Bewe­gun­gen rich­tet. Wer öffent­lich arbei­tet oder sonst­wie im Rampen­licht steht, steht auch in Gefahr, Ziel eines “Zerset­zungs­an­griffs” zu werden.
Denken wir nur an Frauke Brosius-Gers­dorf oder Greta Thun­berg, an Jacques Baud oder Hüseyin Doğru. Oder an die Atta­cken, denen der Eigen­tü­mer der Berli­ner Zeitung ausge­setzt war/ist – wahl­weise geschmäht als IM, als Anti­se­mit, als Krimi­nel­ler, als Russ­land- und als China-Verste­her, als Linken- oder AfD-Sympa­thi­sant oder als “Kame­ra­den­schwein”, weil er Doku­mente eines Denun­zi­an­ten aus dem Hause Sprin­ger an den Haus­herrn weiter­ge­reicht hatte.
Mir wiederum heftete man den Ehren­na­men “Stasi-Verle­ger” an – auf manchen Kolpor­teur dieser Invek­tive traf der Spruch von F.W. Bern­stein zu: “Die schärfs­ten Kriti­ker der Elche waren früher selber welche.”

Wir können auch über den deut­schen Teller­rand schauen und uns erin­nern, dass bereits im August 2025 Tulsi Gabbard – von Donald Trump zur Chefin der 18 Nach­rich­ten­dienste der USA beru­fen – diese ange­wie­sen hatte, die Spio­nage in und gegen Grön­land zu verstär­ken. Man solle “verdeckt arbei­tende Multi­pli­ka­to­ren” gewin­nen, um die Stim­mung proame­ri­ka­nisch zu beein­flus­sen, den Wider­stand also zerset­zen.
Nun wird nicht jedes diffa­mie­rende, von den Medien verbrei­tete Etikett in der Manu­fak­tur eines Nach­rich­ten­diens­tes produ­ziert. Nicht jede publi­zis­ti­sche Denun­zia­tion und Verleum­dung ist eine aktive Maßnahme der Schlapp­hüte. Publi­zis­ti­sche Prozesse haben unter­schied­li­che Auslö­ser, entwi­ckeln eine eigene Dyna­mik und folgen eige­nen Regeln. Niemand fragt nach, wenn die Kampa­gne läuft, was der auslö­sende Impuls war, wer ihn gesetzt hat, welche Absich­ten even­tu­ell dahin­ter­ste­cken könn­ten. Inves­ti­ga­ti­ver Jour­na­lis­mus? Ein sehr doppel­deu­ti­ger Begriff. Wir soll­ten nicht so naiv sein anzu­neh­men, dass die Dienste an keiner Kampa­gne, an keiner Maßnahme zur Ausgren­zung, Ächtung oder Ausschal­tung von Perso­nen betei­ligt sind. Sie füttern ihre 5. Kolonne mit Worten und mit Kohle, das läuft dann schon von allein.

Nach der Jahr­tau­send­wende rief mich der Gene­ral­staats­an­walt des Landes Thürin­gen an. Er ermittle gegen den gefeu­er­ten Präsi­den­ten des Landes­am­tes für Verfas­sungs­schutz in eini­gen Dutzend Fällen der Untreue, sagte er. Was habe ich damit zu tun, fragte ich. Nun, der Delin­quent habe mit Mitteln des Verfas­sungs­schut­zes Aktien der Edition Ost AG erwor­ben. Das traf zu – der Verlag hatte Ende der 90er-Jahre als Akti­en­ge­sell­schaft zu arbei­ten begon­nen. Unzu­tref­fend hinge­gen sei, dass der Chef des Thürin­ger Verfas­sungs­schut­zes Anteils­eig­ner des Verla­ges ist. Zumin­dest stehe sein Name nicht in der Liste der knapp hundert Aktio­näre, erklärte ich dem obers­ten Thürin­ger Anklä­ger und fragte nach den rele­van­ten Akti­en­num­mern. Er nannte sie mir, und ich gab ihm den Namen desje­ni­gen, der diese Anteil­scheine erwor­ben hatte.
Oh, sagte da der Gene­ral­staats­an­walt, er kenne diesen Mann aus ande­ren Fällen, der sei wieder­holt für den Verfas­sungs­schutz­prä­si­den­ten als Stroh­mann tätig gewe­sen. Bei dem Stroh­mann handelte es sich um einen Jour­na­lis­ten.

Mangel an Glaub­wür­dig­keit

Die Vermu­tung liegt also nahe, dass er nicht nur Geld vom Verfas­sungs­schutz bekom­men hatte, um Anteile eines system­kri­ti­schen Verla­ges zu erwer­ben. Wie es auch sehr wahr­schein­lich ist, dass es anderswo ähnlich läuft: Thürin­gen ist über­all. Über­all und zu allen Zeiten. Egal welche Fahne auf den Zinnen der Rathäu­ser weht. Die Liai­son der beiden Zünfte scheint gene­tisch bedingt und profi­ta­bel für beide Seiten.
Wir liqui­dier­ten nach dem Tele­fo­nat die Akti­en­ge­sell­schaft, der Straf­pro­zess gegen den ehema­li­gen Verfas­sungs­schutz­prä­si­den­ten wurde nach Jahren gegen Zahlung von 3.000 Euro für einen guten Zweck einge­stellt. Der Mann wurde später auch im NSU-Unter­su­chungs­aus­schuss des Thürin­ger Land­tags befragt, weil er bezie­hungs­weise das von ihm geführte Amt diverse V‑Leute in der rechts­extre­men Szene “gespon­sert” hatte. Seine Anhö­rung durch die Volks­ver­tre­ter nannte er in einem Inter­view mit einer rech­ten Postille einen “stali­nis­ti­schen Schau­pro­zess”. Er schreibt heute unbe­hel­ligt Bücher und Beiträge, vorzugs­weise für rechte Verlage. Und sein dama­li­ger Stroh­mann tut dies auch. Vorzugs­weise aber in linken Blät­tern.

Das alles ist nicht straf­bar. Wie es auch zerset­zende Maßnah­men nicht sind. Die Berli­ner Zeitung berich­tete am 8. August 1996 über ein für den Kläger unbe­frie­di­gen­des Gerichts­ver­fah­ren: “Die Straf­tat Zerset­zung kennen die Rich­ter nicht.” Im Straf­recht exis­tiert der Begriff “Zerset­zung” nicht. Aller­dings, das ergänzt die KI, gebe es “heutige Phäno­mene, die ähnli­che Muster aufwei­sen”, und nennt als Stich­worte “psycho­lo­gi­sche Desta­bi­li­sie­rung”, “digi­tale Über­wa­chung und Stal­king” und “beruf­li­che Sabo­tage”.
Immer­hin: Aus Tausen­den Beiträ­gen im Inter­net schließt die Künst­li­che Intel­li­genz auf Ähnlich­kei­ten von dama­li­ger und gegen­wär­ti­ger Zerset­zungs­pra­xis. Doch wir wissen im Unter­schied zur KI: Zerset­zung im Namen der Demo­kra­tie ist rech­tens, auch wenn sie nicht so heißt. Denn rich­tige, wenn­gleich nicht straf­be­wehrte Zerset­zung gab es nur durch die Stasi. Diese war also Unrecht. Ihre Erfah­rung damit mache viele Ostdeut­sche beson­ders miss­trau­isch und skep­tisch, wie Melzer meint.
Nee, das isses nich. Wohl aber der Mangel an Glaub­wür­dig­keit aller poli­ti­schen Insti­tu­tio­nen und ihrer Prot­ago­nis­ten. Und das Vertrauen in diese wird täglich gerin­ger.

Frank Schu­mann
Verle­ger des 1990 gegrün­de­ten Verlags Edition Ost.

[ Dieser Text erschien zuerst in der Berli­ner Zeitung und steht unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0 ]

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