Diskriminierung ärmerer Schüler

Die Kinder arbeits­lo­ser Eltern haben es sowieso schon nicht leicht: Klas­sen­fahr­ten fallen für sie meist aus, viele Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten ihrer Mitschü­ler auch. Denn wenn die Eltern Empfän­ger von Arbeits­lo­sen­geld II sind, reicht das Taschen­geld meist nur für die BVG, wenn über­haupt. Wenigs­tens konn­ten sich diese Jugend­li­chen bisher sicher sein, dass ihnen bei der Berufs­be­ra­tung nicht zusätz­li­che Steine in den Weg gelegt werden. Das wird in Zukunft aber anders sein. Derzeit wird an Berli­ner Schu­len ein Merk­blatt verteilt, in dem die Regio­nal­di­rek­tion der “Bundes­agen­tur für Arbeit” auf eine wesent­li­che Ände­rung hinweist: Nach dem Ende der Winter­fe­rien gibt es in der Berufs­be­ra­tung zwei Klas­sen: Die eine wird wie bisher von den Arbei­st­säm­tern betreut, also von der Behörde, die noch am meis­ten kompe­tent ist, was das Thema Berufe und Berufs­wahl betrifft. Sind die Eltern jedoch ALG II-Bezie­her, werden nun die soge­nann­ten Jobcen­ter für sie zustän­dig, also die Nach­fol­ger der Sozi­al­äm­ter. Dass diese über­haupt Jobcen­ter genannt werden, ist sowieso eine Augen­wi­sche­rei, denn in Wirk­lich­keit haben sie mit Jobs nicht viel zu tun. Daher ist auch nicht nach­voll­zieh­bar, wieso die Kinder der ALG II-Bezie­her nun von den Joncen­tern bera­ten werden sollen.
Unklar ist auch, wie in der Schule über­haupt fest­ge­stellt werden soll, welche Schü­ler zum Arbeits­amt und welche zum Jobcen­ter müssen. Mögli­cher­weise müssen sich die Jugend­li­chen dort offen­ba­ren, was aber sowohl dem Daten­schutz als auch dem Jugend­schutz wider­sprä­che. Denn eine Selbst­be­zich­ti­gung als “Hartz-IV-Kind” kann von nieman­dem verlangt werden.
So bleibt nur zu hoffen, dass dieser Schnell­schuss bald­mög­lichst wieder rück­gän­gig gemacht wird.

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