Diskriminierung ärmerer Schüler

Die Kinder arbeitsloser Eltern haben es sowieso schon nicht leicht: Klassenfahrten fallen für sie meist aus, viele Freizeitaktivitäten ihrer Mitschüler auch. Denn wenn die Eltern Empfänger von Arbeitslosengeld II sind, reicht das Taschengeld meist nur für die BVG, wenn überhaupt. Wenigstens konnten sich diese Jugendlichen bisher sicher sein, dass ihnen bei der Berufsberatung nicht zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden. Das wird in Zukunft aber anders sein. Derzeit wird an Berliner Schulen ein Merkblatt verteilt, in dem die Regionaldirektion der „Bundesagentur für Arbeit“ auf eine wesentliche Änderung hinweist: Nach dem Ende der Winterferien gibt es in der Berufsberatung zwei Klassen: Die eine wird wie bisher von den Arbeistsämtern betreut, also von der Behörde, die noch am meisten kompetent ist, was das Thema Berufe und Berufswahl betrifft. Sind die Eltern jedoch ALG II-Bezieher, werden nun die sogenannten Jobcenter für sie zuständig, also die Nachfolger der Sozialämter. Dass diese überhaupt Jobcenter genannt werden, ist sowieso eine Augenwischerei, denn in Wirklichkeit haben sie mit Jobs nicht viel zu tun. Daher ist auch nicht nachvollziehbar, wieso die Kinder der ALG II-Bezieher nun von den Joncentern beraten werden sollen.
Unklar ist auch, wie in der Schule überhaupt festgestellt werden soll, welche Schüler zum Arbeitsamt und welche zum Jobcenter müssen. Möglicherweise müssen sich die Jugendlichen dort offenbaren, was aber sowohl dem Datenschutz als auch dem Jugendschutz widerspräche. Denn eine Selbstbezichtigung als „Hartz-IV-Kind“ kann von niemandem verlangt werden.
So bleibt nur zu hoffen, dass dieser Schnellschuss baldmöglichst wieder rückgängig gemacht wird.

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