Dutschke in Kreuzberg

Die Idee ist schon einige Jahre alt, nun wird sie Reali­tät. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Berlin-Bran­den­burg hat den Einspruch gegen die teil­weise Umbe­nen­nung der Koch­straße in Kreuz­berg verwor­fen, damit erhält sie zwischen Linden- und Fried­rich­straße demnächst den Namen Rudi-Dutschke-Straße. Recht­zei­tig zum 40. Jahres­tag des Atten­tats auf Dutschke im Jahr Dutschke in Kreuzberg1968, das die Radi­ka­li­sie­rung vieler Studen­ten zum Ergeb­nis hatte. Haupt­geg­ner der 68er Studen­ten­re­volte war der Axel-Sprin­ger-Verlag, dessen Berli­ner Redak­ti­ons­hoch­haus genau hier an der Koch­straße steht.
Nur wenige Jahre nach 1968 entstand der Plan zur Grün­dung einer alter­na­ti­ven Tages­zei­tung, die 1978 tatsäch­lich zum ersten Mal erschien, damals noch in einer Fabrik­etage im Wedding produ­ziert. In den 80ern kaufte die Taz das Haus Koch­str. 18 und baute sogar noch einen Neubau dazu. Damit hatte sich die größte poli­ti­sche Konkur­renz des Sprin­ger-Verlags in dersel­ben Straße nieder­ge­las­sen, gleich schräg gegen­über.
Der kalte Krieg der unglei­chen Verlage währte noch einige Jahre, mitt­ler­weile ist es eher eine normale Konkur­renz. Als aber 1996 der nörd­li­che Teil der Linden­straße nach Axel Sprin­ger benannt wurde, konnte die Taz das nicht auf sich sitzen lassen. Der Name Rudi Dutsch­kes sollte dem von Sprin­ger gegen­über gestellt werden, doch es dauerte noch ein paar Jahre, in denen die Kreuz­ber­ger Bevöl­ke­rung befragt und mehrere Gerichte bemüht wurden. Nun also stoßen die beiden Namen genau an der Stelle aufein­an­der, an der aufge­brachte Studen­ten am 11. April 1968 die Auslie­fe­rungs­fahr­zeuge des Verlags in Brand setz­ten. Einige Stun­den zuvor hatte ein von der Bild-Zeitung aufge­hetz­ter Mann auf dem Kurfürs­ten­damm Dutschke mit drei Pisto­len­schüs­sen schwer verletzt. Damit war eine Eska­la­tion ausge­löst, die bis heute sowohl mit dem Axel-Sprin­ger-Verlag als auch mit der 68er Bewe­gung verbun­den sind. Es hätte dem Sprin­ger-Verlag gut zu Gesicht gestan­den, wenn er die Umbe­nen­nung souve­rän akzep­tiert hätte, anstatt zu versu­chen, sie gericht­lich zu verhin­dern.

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