Sozialgericht Berlin

In der Inva­li­den­straße 52, schräg gegen­über des Haupt­bahn­hofs, steht das Berli­ner Sozi­al­ge­richt. Das Gebäude wurde 1874 als Verwal­tungs­ge­bäude der Berlin-Hambur­ger Eisen­bahn-Gesell­schaft errich­tet. Daran erin­nern noch die Figu­ren auf dem Dach. Archi­tekt war Fried­rich Neuhaus, der auch den Hambur­ger Bahn­hof entwor­fen hatte.
Nach der Still­le­gung des Bahn­hofs 1884 über­nahm der Preu­ßi­sche Staat das Gebäude und die König­li­che Ministerial‑, Mili­tär- und Baukom­mis­sion wurde hier ansäs­sig. Bereits 1896 wurde der erste Erwei­te­rungs­bau an der Heide­straße 1 errich­tet. Er wurde 1906 aufge­stockt und 1935 um einen Innen­hof erwei­tert. Erst seit 1968 dient es als Gerichts­ge­bäude, vorher war dort ab 1945 das Landes­ge­sund­heits­amt unter­ge­bracht.
Derzeit arbei­ten rund 350 Menschen in dem Komplex, davon etwa 130 Rich­te­rIn­nen. Jähr­lich werden rund 20.000 Verfah­ren behan­delt. In einer Akten­halle im Innen­hof des Gerichts­ge­bäu­des lagern die Akten von etwa 185.000 abge­schlos­se­nen Verfah­ren, mehr als eine halbe Million sind in einem exter­nen Archiv in Bran­den­burg ausge­la­gert.

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