Taxi-Schleuser?

Was ist der Unter­schied zwischen einem Taxi­fah­rer und einem Lokfüh­rer der Deut­schen Bahn? Auf diese Frage läuft es hinaus, wenn man sich den Fall eines Berli­ner Taxi­fah­rers anschaut, der im vergan­ge­nen Sommer wegen angeb­li­cher Schleu­sung fest­ge­nom­men wurde. Unter Schleu­sung versteht man die Orga­ni­sie­rung einer ille­ga­len Einreise von Auslän­dern nach Deutsch­land. Dies aber war gar nicht der Fall.

Der Rechts­an­walt Andreas Just hat vor Kurzem den Fall des Ahmet (Name geän­dert) veröf­fent­licht. Dieser stand im Juli 2015 mit dem Taxi am Busbahn­hof in Char­lot­ten­burg, als er von drei dunkel­häu­ti­gen Männern ange­spro­chen wurde. Sie woll­ten nach Kopen­ha­gen gefah­ren werden und versi­cher­ten ihm auch, über die nöti­gen Papiere zu verfü­gen.

Kurz vor Rostock-Warne­münde, auf dem Weg zur Fähre nach Däne­mark, wurde das Taxi jedoch von der Bundes­po­li­zei gestoppt und die Insas­sen kontrol­liert. Dabei stellte sich heraus, dass die Drei keine lega­len Papiere dabei hatten, sie wurden fest­ge­nom­men. Genauso aber Ahmed, dem vorge­wor­fen wurde, ein Schleu­ser zu sein. Außer­dem wurde sein Taxi beschlag­nahmt.

Dies bekam er zwar nach eini­gen Stun­den wieder zurück, nicht aber das Geld, das er von seinen Fahr­gäs­ten als Vorschuss erhal­ten hatte. Statt­des­sen flat­terte ihm bald ein Schrei­ben der Staats­an­walt­schaft Rostock ins Haus, in dem er erneut der Beihilfe zur ille­ga­len Einreise beschul­digt wurde. Da nutzte es auch nichts, dass er nach­wei­sen konnte, die Fahr­gäste nicht irgendwo im Ausland, sondern in Berlin aufge­nom­men zu haben. Doch in Deutsch­land macht sich auch derje­nige schul­dig, der Ille­ga­len nach deren Einreise hilft. Und dies wurde ihm vorge­wor­fen. Er erhielt einen Straf­be­fehl über 500 Euro, die beschlag­nahm­ten 500 Euro erhielt er auch nicht zurück.

Das war nicht der erste Fall, in dem ein Taxi­fah­rer wegen des Trans­ports von Flücht­lin­gen verur­teilt wurde, die sich ille­gal in Deutsch­land aufhiel­ten. Was bedeu­tet das aber für die Praxis? Sollen wir uns künf­tig das Recht heraus­neh­men, die Menschen nach ihrem Aufent­halts­sta­tus zu fragen und uns ihre Papiere zeigen lassen? Wer nach “auslän­disch” aussieht, muss uns jetzt seine Aufent­halts­ge­neh­mi­gung zeigen? Dürfen wir Südlän­der jetzt gar nicht mehr beför­dern, wenn sie keinen Ausweis dabei haben? Es könn­ten ja böse Ille­gale sein. Das alles ist doch völlig irrsin­nig, reali­täts­fern und auch rassis­tisch. Schließ­lich wird von uns verlangt, Menschen ande­rer Haut­farbe pauschal einer Straf­tat zu verdäch­ti­gen. Und wir sollen uns zu Hilfs­po­li­zis­ten aufspie­len und deren Papiere kontrol­lie­ren.

Rechts­an­walt Just weist in seinem Bericht auch darauf hin, dass Lokfüh­rer der Deut­schen Bahn im vergan­ge­nen Jahr stän­dig ganze Züge voll ille­gal Einge­reis­ter gefah­ren haben. Und dies sogar mit Wissen des Staa­tes. Da sie das, genau wie Taxi­fah­rer, gegen Bezah­lung machen, handelt es sich doch eben­falls recht­lich um eine kommer­zi­elle Unter­stüt­zung der Einreise ille­ga­ler Auslän­der. Wieso wird gegen die Lokfüh­rer nicht juris­tisch vorge­gan­gen?

print

Zufallstreffer

3 Kommentare

  1. Sowas ähnli­ches hatten wir doch früher schon mal, da ging es um Ziga­ret­ten­schmug­gel. Asia­tisch ausse­hende Männer nehmen sich ein Kombi-Taxi, um einige Kartons von A nach B zu brin­gen, das Taxi wird von der Poli­zei ange­hal­ten, in den Kartons sind geschmug­gelte Flup­pen und der Taxi­fah­rer muss sich vertei­di­gen, obwohl er nur seiner Beför­de­rungs­pflicht nach­ge­kom­men ist.

Hier kannst Du kommentieren

Deine Mailadresse ist nicht offen sichtbar.


*