Bundespolizei gegen Antifaschisten

Wie jetzt bekannt wurde, ist am 24. Februar der Vorsitzende der VVN-BdA an der Ausreise nach Bulgarien gehindert worden. Vom Flughafen BER wollte er in die Hauptstadt Sofia fliegen, um dort mit anderen gegen den Aufmarsch von Neonazis und die Verherrlichung der Waffen-SS zu demonstrieren. Die Bundespolizei verhinderte seinen Abflug und erteilte ihm ein Ausreiseverbot. Florian Gutsche wurde verhört, sein Gepäck durchsucht.

Laut Angaben in der Ausreiseuntersagung bestehe die Gefahr, dass er sich im Ausland an gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligen und das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland erheblich schädigen könnte. „Ich war völlig überrascht“, sagt Gutsche zur taz. „Alles, was ich in Sofia vorhatte, war an einer zivilgesellschaftlichen Kundgebung gegen die Nazis teilzunehmen.“ Auch sei er bisher nie für irgendetwas rechtskräftig verurteilt worden.

Es ist ein politischer Skandal, dass sich die Bundespolizei zum Handlanger von Faschisten macht. Gleichzeitig können aber militante Neonazis ins östliche Ausland reisen, wenn dort z.B. in Tschechien oder Ungarn Aufmärsche und Konzerte stattfinden. Offenbar schädigt dies dem Ansehen Deutschlands nicht. Entweder hat die zuständige Innenministerin Nancy Faeser die Bundespolizei nicht unter Kontrolle oder sie hat ihren einst antifaschistischen Anspruch vergessen. Bei der Bundespolizei sind Sympathien mit Rechtsextremisten und Rassisten ja nicht unbekannt.

Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund des Antifaschisten (VVN-BdA) ist ein antifaschistischer Verein, der bereits 1947 gegründet wurde, aber keine gewalttätige Organisation. Die Vereinigung ging aus Zusammenschlüssen von Widerstandskämpfern und Nationalsozialismus-Verfolgten hervor, die nach der Befreiung vom Nationalsozialismus entstanden waren. Mitglieder waren selbst Leute wie Konrad Adenauer (Bundeskanzler), Heinz Galinski (Vorsitzender des Zentralrats der Juden) oder Harald Poelchau (Gefängnispfarrer im Widerstand gegen das NS-Regime). Ihrem Vorsitzenden die Teilnahme an einer antifaschistischen Demonstration zu verbieten, ist ein Akt staatlicher Willkür.

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