Die Zerstörung einer Familie durch das Jugendamt

Das Jugendamt Berlin-Mitte nimmt einer Familie ihre drei Kinder weg, zwei davon gleich nach der Geburt. Was hat dies mit den Aktivitäten der Großmutter zu tun, mit Kungeleien zwischen Amtsvertreterinnen, einer Gutachterin und einer Richterin? Und warum unternimmt der zuständige Stadtrat nichts dagegen?

Aufgabe der Jugendämter ist es, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche ein sicheres Leben bekommen. Leider gibt es immer wieder Beispiele, dass dies nicht in der nötigen Konsequenz geschieht. Gründe sind meist Überarbeitung der zuständigen SachbearbeiterInnen aufgrund der Personalnot. Dies ist auch in Berliner Jugendämtern nicht anders, sodass manchmal wichtige Aufgaben für Tage oder sogar Wochen nicht geleistet werden können.

Umso mehr erstaunt es, wenn das Jugendamt im Bezirk Mitte offenbar so viel Kapazitäten hat, dass es eine Familie über Jahre immer wieder in ihrer Entwicklung behindert und ihnen ihre Kinder entzieht, ohne dass es dafür einen nachvollziehbaren Grund gäbe.

Um das Dilemma zu verstehen, muss man die Anfänge sehen: Die Mutter einer zweijährigen Tochter zieht in die Wohnung ihres Verlobten. Ihre Mutter, die Großmutter des Mädchens, wohnte bis dahin im Nebenhaus und hatte sie unter Kontrolle. Bis kurz zuvor war sie im Bezirksamt tätig, bis sie in Rente ging. Den Partner ihrer Tochter kann sie nicht leiden und macht überall Stimmung gegen ihn.

Ein paar Tage nach dem Umzug im Dezember 2017 sind Kind, die Mutter und der Verlobte zum Essen bei einem Bekannten in der Wohnung. Die Tochter spaziert in die Küche und fasst an den Herd, der zwar ausgeschaltet, aber noch heiß ist. Mit traurigem Gesicht zeigt sie die Hand, weint aber nicht mal. Trotzdem fahren die Eltern sofort mit ihr zum Kinderkrankenhaus der Charité, wo ihr eine Salbe aufgetragen wird. Außerdem wird das Kind untersucht, wobei Hämatome festgestellt werden. Pflichtgemäß werden die Polizei und das Jugendamt informiert.

Damit beginnt sich das Rad zu drehen: Die Mutter erklärt, dass sie die Tochter einmal festhalten musste, als sie mit ihr auf der Straße unterwegs war. Als die Tochter gezerrt hat, sind natürlich Hämatome entstanden. Als das Kind krank wurde und nicht essen und trinken wollte, waren sie mit ihr beim Arzt. Er sagte ihnen, sie müssten ihr auf jeden Fall etwas einflößen. Also haben sie ihr den Mund aufgehalten und sie gefüttert. Dabei hat sie blaue Flecken an den Wangen bekommen. Dies alles sind keine schönen Situationen, aber wer selber Kinder erzieht, kennt sie.

Danach jedoch eskalierte die Lage, als die Großmutter davon erfuhr und bei ihrem alten Arbeitsplatz im Bezirksamt intervenierte. Ihr Ziel war es, die Enkelin der Kindesmutter wegnehmen zu lassen und es selber zu bekommen. Sie wusste ja, wie die Dinge im Amt laufen und wen man mit welchen Argumenten ansprechen muss.

Tatsächlich wurde dem Paar die Tochter entzogen und „in Obhut“ genommen. Das Jugendamt soll den Fall prüfen und wird von der Großmutter immer wieder beeinflusst, so dass sie deren Lüge von einer Misshandlung des Mädchens glauben. Die Stellungnahme von Nachbarn und Freunden der Mutter, die engen Kontakt zu ihnen haben, werden nicht beachtet.

Baby bekommt Schlaganfall

Als die Mutter im Jahr darauf ihr zweites Kind zur Welt bringt, geschieht der größte Skandal: Drei Personen vom Jugendamt Mitte erscheinen keine 24 Stunden nach der Geburt im Krankenhaus, um das Baby mitzunehmen. Dass Krankenschwestern und der Arzt dagegen sind, zumal es bei der Geburt Komplikationen gegeben hat, interessiert sie nicht. Doch das Mädchen hat bei der Geburt einen Schlaganfall erlitten und wird nun der medizinischen Betreuung entzogen und in eine Wohngruppe für Babys und Kleinkinder gebracht. Erst später fällt auf, dass sie halbseitig gelähmt ist, was bis heute der Fall ist. Im Nachhinein ist nicht mehr nachzuweisen, ob es im Krankenhaus eine Chance gegeben hätte, die Behinderung des Mädchens zu behandeln. Fakt ist aber, dass diese Möglichkeit durch das schnelle Herausholen aus dem Krankenhaus vertan wurde. Konsequenzen für die Mitarbeiterinnen des Jugendamts gab es nicht.

Vater und Mutter haben sich in den Jahren danach erkämpft, ihre Kinder wenigstens einmal im Monat sehen zu können. Auch dann hat die ältere Tochter immer wieder Hämatome, doch anders als damals werden diese nicht ihren Pflegeeltern oder Betreuern angelastet. In einem Brief des Jugendamtes steht, dass sie gelegentlich selbstverletzendes Verhalten zeige in Form von ins Gesicht schlagen oder sich Haare ausreißen. Als Ursache wird sogar angegeben, dass Sophie Trennungsängste hat. All dies sind aber für das Jugendamt keine Gründe, die Unterbringung der Kinder bei den Pflegeeltern zu überdenken.

Unabhängigkeit des Gerichts?

Vor dem Familiengericht soll im Spätsommer 2019 die Situation geklärt werden. Dort zeigt sich jedoch, dass Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichts und der von ihm beauftragten Gutachterin angebracht sind: Die Richterin verwehrt einem engen Freund der Familie ohne Begründung die Aussage. Während der Verhandlung wird ein vertraulicher Umgang der Richterin mit den Vertreterinnen des Jugendamts offensichtlich. Nach dem Urteil im Sinne der Behörde ziehen deren Vertreterinnen scherzend und lachend mit der Gutachterin von dannen. Eine Unabhängigkeit und Objektivität des Gerichts und der Gutachterin ist hier nicht zu beobachten. Die Eltern haben den Eindruck, dass es sich um ein abgekartetes Spiel handelt.

Ende des Jahres 2022 wird bekannt, dass die Mutter erneut schwanger ist. Vom Jugendamt werden einige Auflagen erlassen, damit das Neugeborene bei den Eltern bleiben kann. Darunter die Bemühung der Eltern, in einem Mutter-Vater-Kind-Heim unterzukommen, in dem das Baby auch unter Kontrolle der Bediensteten ist.
Doch als das Kind geboren wird, zeigt sich, dass auch diese Auflagen nicht ernst gemeint waren. Das Jugendamt verfügt eine erneute Inobhutnahme des Neugeborenen. Da es wieder Probleme bei der Geburt gab, muss die Tochter einige Tage auf die Intensivstation. Aber auch von dort holen Vertreterinnen des Jugendamts sie wieder ab und entziehen sie den Eltern.

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, dass das Jugendamt Berlin-Mitte einen Machtkampf gegen die Familie führt. Drei kleine Kinder werden ihr weggenommen, dabei fahrlässig deren Gesundheit aufs Spiel gesetzt, ohne dass die Verantwortlichen Konsequenzen fürchten müssen. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für diese drastischen Maßnahmen, denn eine Misshandlung der Kinder durch die Eltern hat es nicht gegeben. Tatsächlich haben sie sich stets an alle Abmachungen gehalten und Forderungen erfüllt. Sie haben jahrelang extra Kurse besucht, halten seit 2018 ein großes, komplett eingerichtetes Kinderzimmer bereit, und auch den geforderten Platz im Mutter-Vater-Kind-Heim haben sie gefunden. Dies wurde von Jugendamt nicht akzeptiert, mit der Begründung, dass der Nachtdienst dort eventuell einschlafen könnte.

Christoph Keller, der zuständige Stadtrat im Bezirk Mitte, möchte nach einer Anfrage „aus Datenschutzgründen“ keine Angaben machen. Eine Antwort auf konkrete Fragen und Vorwürfe, die mit Datenschutz nichts zu tun haben, lehnt er ab. Das Jugendamt, der Stadtrat, die Gutachterin und das Gericht treten wie eine Einheit auf. Als der Vater nach der Geburt der jüngsten Tochter beim Jugendamt vorstellig geworden ist, haben sich die zuständigen Vertreterinnen noch über ihn lustig gemacht. Man kann sich kaum des Verdachts des Machtmissbrauchs und der Kumpanei erwehren. Dass es den Behörden dabei um das Wohl der Kinder geht, ist kaum zu glauben.

(Dem Autor ist der Fall der Familie seit mehreren Jahren bekannt.)

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3 Kommentare

  1. Es ist eine Schweinerei, dass man hier den die Kinder weg nimmt und in Agamunde ein Mann seine Kinder misshandelt und missbraucht so wie der Mutter die Kinder nicht bekommt. Da hilft das Jugendamt nur den Vater und nicht der Mutter, das ist das deutsche Recht schämte!!

  2. Ja Ihr Beiden,da habt Ihr Recht sowas kann es nur in Deutschland geben!Da fallen ein die bestimmte Jahrgänge,ein…,(,vor,89,vor,45,vor,18!Recht habt Ihr!!!!!!!!!!

  3. Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation .
    Seit 2,5 Jahren versuche ich mit allen Mittel meinen Sohn zu sehen .
    Jugendamt und Gericht treten wie eine Einheit auf .

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