Einführung von BVG-Einmannwagen

Die BVG führte am 1. Dezember 1965 auf einer Busstrecke erstmals den Einmannbetrieb ein, bei dem nicht ein Schaffner, sondern der Fahrer das Fahrgeld kassiert. Auf der Linie 20 (Tegelort – U‑Bhf. Tegel – Alt-Lübars) wurden Doppeldeckbusse des Typs Büssing DE 65 eingesetzt. Der Einmannbetrieb wurde eingeführt, um die Effizienz zu steigern und die Betriebskosten zu senken.

Bis zu diesem Zeitpunkt war immer ein Schaffner im Bus, der ständig beobachten musste, wer neu eingestiegen ist und wo er oder sie sich hingesetzt hatte, um dann dort zu kontrollieren oder abzukassieren. Dies war natürlich besonders bei den Doppeldeckerbussen eine kaum zu schaffende Aufgabe. Erst 1981 verschwand der letzte Schaffner in den BVG-Bussen.

Die Einmannwagen wurden durch rote Aufkleber an der Vorderseite der Busse gekennzeichnet, die Fahrgäste durften nun nur noch vorn einsteigen. Dort konnten sie entweder eine Zeitkarte vorzeigen oder mussten beim Busfahrer einen Fahrschein kaufen. Dazu wurden schrittweise auch neue Busse angeschafft, die vorn extrabreite Türen besaßen. So konnten jeweils zwei Personen gleichzeitig einsteigen.

Die Einführung der Einmannwagen waren sowohl in der Bevölkerung, als auch bei der BVG umstritten. Busfahrer beklagten sich über die zusätzliche Arbeit durch die Kontrollen und den Fahrscheinverkauf, Fahrgäste über die dadurch verlängerte Standzeit an den Haltestellen. Für die BVG war es auch ein Problem, die vielen freigewordenen Schaffner anderweitig im Betrieb unterzubringen.

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