Piratensender im Bundestag

Was haben Sie geschimpft, Regie­rung und viele Abge­ord­nete, als es um die bösen “Raub­ko­pie­rer” ging. Was hat die Poli­zei nicht alles unter­nom­men, um die Pira­ten­sen­der zu erwi­schen, die die linke Szene in Berlin instal­liert hatte. Stern­för­mig rasten die Peil­wa­gen durch Kreuz­berg, ohne Erfolg, denn der Sender war selbst in einem fahren­den LKW versteckt. Und dann erst die links­extre­men Zeitun­gen Inte­rim und Radi­kal: Selbst das BKA war sich nicht zu schade, mit eige­nen Agen­ten nach den Herstel­lern zu forschen. Das Thema Medien und Krimi­na­li­sie­rung ist seit vielen Jahren aktu­ell.
Und nun dies: Ausge­rech­net im Deut­schen Bundes­tag wird seit Langem ein ille­ga­ler Sender betrie­ben! Wie die Kommis­sion Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) der Landes­me­di­en­an­stal­ten mitteilte, ist das Parla­ments­fern­se­hen ille­gal. Ursprüng­lich wurden ja nur Parla­ments­de­bat­ten über­tra­gen, Zugriff hatten ledig­lich eine begrenzte Zahl von Perso­nen, wie Bundes­tags­mit­ar­bei­ter, Jour­na­lis­ten, Diplo­ma­ten. Damit sollte gewähr­leis­tet sein, dass sie immer auf dem aktu­el­len Stand der Diskus­sio­nen sind.
Mitt­ler­weile aber ist der Sender frei empfang­bar, sowohl als Live­stream im Inter­net, als auch über Satel­lit und im Kabel­fern­se­hen. Allein dies ist bereits frag­wür­dig, denn der Bundes­tag hat keine Sende­li­zenz und darf daher nur in einem räum­lich eng begrenz­ten Umfeld senden, z.B. inner­halb des Reichs­tags­ge­bäu­des. Tatsäch­lich aber sind die Sendun­gen bundes­weit zu empfan­gen.
Doch es ist nicht bei den reinen Über­tra­gun­gen der Debat­ten geblie­ben. Nach und nach wurde das Ange­bot ausge­baut, mitt­ler­weile gibt es Inter­views, Einspiel­filme und sogar Talk­shows. Das Parla­ments­fern­se­hen hat sich zu einem regel­rech­ten Info­ka­nal entwi­ckelt, ähnlich wie Phoe­nix.
Die Direk­to­ren mehre­rer Landes­me­di­en­an­stal­ten haben den Sender nun als verfas­sungs­wid­rig bezeich­net und das dem Bundes­tag auch mitge­teilt. Dort hält man den Einwand für über­trie­ben.
Offen­bar gilt die Devise “Glei­ches Recht für alle” doch nicht für alle.

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