Der scheinheilige “Fall” Holm

Es ist mal wieder ein Tief­punkt im Polit­be­trieb Berlins: Aufgrund der Benen­nung von Sozi­al­wis­sen­schaft­ler Andrej Holm als Wohnungs-Staats­se­kre­tär läuft die Rechte nun Amok. Kurz vor dessen Benen­nung hetz­ten schon CDU und FDP gegen den Mann, der im Alter von 18 Jahren bei der DDR-Staats­si­cher­heit eine vier­mo­na­tige Grund­aus­bil­dung absol­viert hat. Dies hat er auch nicht abge­strit­ten, sondern schon vor Jahren von sich aus öffent­lich gemacht. Dafür, dass er auch Stasi­spit­zel gewe­sen wäre, gibt es keiner­lei Hinweise.
Dass sich nun vor allem die CDU darüber aufregt, ist natür­lich schein­hei­lig. Immer­hin war sie in der DDR als Block­par­tei immer mit von der Partie und noch heute gibt es bei ihnen einige Poli­ti­ker, die sich schon damals zur DDR-Regie­rung bekannt haben. Und zu dieser Regie­rung gehörte auch das Minis­te­rium für Staats­si­cher­heit!

Natür­lich ist es proble­ma­tisch, wenn eins­tige Stasi­leute heute in der Poli­tik mitmi­schen. Aber jemand, der als sehr junger Mann gerade mal vier Monate dabei war, zudem noch in der Ausbil­dung, dem sollte man dies 27 Jahre später nicht mehr vorwer­fen, zumal er sich schon bald danach davon distan­ziert hat.

Es ist auch frag­lich, ob diese paar Monate im Jahr 1989 wirk­lich der Grund für die Aufre­gung sind. Näher liegt die Vermu­tung, dass vor allem die spätere poli­ti­sche Arbeit von Andrej Holm den Rech­ten nicht passt. Er hat sich immer als Linker begrif­fen, sein Schwer­punkt liegt seit vielen Jahren in einer gerech­te­ren Wohnungs- und Mieten­po­li­tik. Dass dies den Immo­bi­li­en­par­teien nicht gefällt, ist nach­voll­zieh­bar. Und weil sie ihm inhalt­lich nichts entge­gen­zu­set­zen haben, wird eben die Stas­ikeule raus­ge­holt. Stasi geht immer.
Beson­ders beschä­mend ist, dass sie auch auf einem Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Holm herum­rei­ten. Aufgrund von Formu­lie­run­gen in einem Beken­ner­schrei­ben einer mili­tan­ten Gruppe behaup­tete die Bundes­an­walt­schaft im Jahr 2007, Andrej Holm wäre Mitglied dieser Gruppe. Der Bundes­ge­richts­hof hat das jedoch verneint, was aber die Rech­ten nicht daran hindert, dies weiter­hin anzu­füh­ren.
Die Staats­si­cher­heit hatte für solch ein Vorge­hen gegen­über Anders­den­ken­den übri­gens ein eige­nes Wort: Zerset­zung.

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